Änderungen im Pass und Ausweiswesen ab 01.01.2024

28. Dezember 2023: Anstehende Änderungen für Kinderreisepässe und Reisepässe ab 24 Jahren.
  • Kinderreisepass
    Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
    Noch in 2023 ausgestellte Kinderreisepässe können, bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit, weiterverwendet werden.
  • Reisepass ab 24 Jahre
    Ab 01.01.2024 steigt die Gebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass von 60,- auf 70,- Euro. Diese Gebührenerhöhung bezieht sich ebenfalls auf die besonderen Arten des Reisepasses wie z. B. Express, 48-Seiten, etc...