Hinweise zum Halten und Parken im Gemeindegebiet Teugn

26. Okt. 2026

Aufgrund aktueller Beschwerden weist die Gemeinde Teugn auf die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um deren Beachtung.

Wichtig: Auch ohne Halte- oder Parkverbotsschild ist das Halten oder Parken nicht überall erlaubt.

Das Halten ist unter anderem verboten:

  • an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen,
  • in scharfen Kurven,
  • vor und in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt.

 Das Parken ist unter anderem verboten:

  • im Bereich von fünf Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen,
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten sowie auf schmalen Fahrbahnen gegenüber,
  • vor abgesenkten Bordsteinen,
  • grundsätzlich auf Gehwegen. Auch bei erlaubtem Gehwegparken müssen Schachtdeckel und andere Verschlüsse frei bleiben!

 

Bitte halten Sie die Fahrbahnen frei!

Es muss ausreichend Platz für Feuerwehr, Rettungsdienst, Müllabfuhr und Winterdienst bleiben. Eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern ist dabei zu beachten.

 

Wendehämmer müssen ebenfalls freigehalten werden, damit größere Fahrzeuge sicher wenden können und gefährliche Rückwärtsfahrten vermieden werden.

 

Die Gemeinde Teugn bittet alle Bürgerinnen und Bürger um rücksichtsvolles Parken und bedankt sich für ihre Mithilfe und ihr Verständnis.

Ihre Gemeinde Teugn