Melde-/Einwohnerwesen
Anmeldung - Abmeldung - Ummeldung
Bitte beachten Sie, dass Sie zwei Wochen Zeit haben, sich nach Ihrem Wohnungswechsel bei der Gemeinde Teugn anzumelden.
Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie die Formulare ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Eine Person Ihres Vertrauens kann diese dann zusammen mit Ihrem Personalausweis und/oder Reisepass im Bürgerbüro vorbei bringen.
Bitte beachten Sie, dass eine Wohnsitzänderung nur unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung bearbeitet werden kann.
Formulare zur Anmeldung/Abmeldung:
Anmeldung bei der Meldebehörde - Bayernportal
Anmeldeformular
Abmeldeformular
Umzugsformular innerhalb des Wohnortes
Auskunfts- und Übermittlungssperre
Wohnungsgeberbestätigung
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung bestätigt Personen, die in Teugn gemeldet sind, den aktuellen Wohnsitz.
Die Meldebescheinigung können Sie persönlich ohne eine weitere Begründung beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis bzw. Reisepass
Gebühr:
- 5,00 €
Führungszeugnis
Führungszeugnisse gibt es für private Zwecke und zur Vorlage bei Behörden. Falls Ihr Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist, wird die Adresse und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck benötigt.
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss zusätzlich eine Bestätigung vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis bzw. Reisepass
- Bei erweitertem Führungszeugnis eine Bestätigung der anfordernden Stelle
Gebühr:
- 13,00 €
Nach Beantragung im Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Bestätigung.
Das Führungszeugnis benötigt ca. 5 bis 10 Tage und wird mit der Post an Sie oder die angegebene Behörde versandt.
Fischereischein
Der Jugendfischereischein, wird vom Einwohnermeldeamt an Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung ausgestellt. Dieser berechtigt allerdings nur zur Ausübung des Fischfangs in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten grundsätzliche den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer.
Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Ein für fünf Jahre bezahlter Fischereischein kann wieder für fünf weitere Jahre oder auf Lebenszeit verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag für Fischereischein - (Erhalten Sie von uns bei der Beantragung)
- amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Passfoto für Fischereischein
- Minderjährige: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
- alter Fischereischein oder Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
Gebühr:
- Jugendfischereischein: 5.- € und 10.- € Fischereiabgabe
- Fischereischein auf 5 Jahre (Bearbeitungsgebühr + Fischereiabgabe)
35,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Erstausstellung - 5,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Verlängerung
40,00 € Fischereiabgabe - Fischereiabgabe auf Lebenszeit (Bearbeitungsgebühr + Fischereiabgabe)
35,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Erstausstellung - 5,00 € Bearbeitungsgebühr bei einer Verlängerung
Fischereiabgabe - Liste nach Lebensalter
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