Winterdienst

25. November 2024: Zu Beginn des Winters möchten wir darauf aufmerksam machen, dass ein Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge mit einer Schildbreite von 3,00 m möglich ist.

Insbesondere bitten wir nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehämmern zu parken. Das Rückwärtsfahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Gefahr dar und verzögert die Arbeiten. Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, die Autos möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen. Bei Behinderungen kann die Gemeinde in den jeweiligen Straßen keinen Winterdienst durchführen.

 

Die Gemeinde Teugn bedankt sich für Ihre Mithilfe.