Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen
Über Gehwegen muss dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m eingehalten werden.
Insbesondere im Winter muss gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da die Räum- und Streufahrzeuge sonst nicht ohne Beeinträchtigung ihre Arbeit durchführen können.
Die Gemeinde Teugn bittet alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen herzustellen.
Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 01.Oktober bis 28.Februar eines jeden Jahres Durchgeführt werden.
Die Gemeinde Teugn bedankt sich für Ihre Beachtung.