Hochwasser im Landkreis Kelheim: Finanzielle Hilfen für Geschädigte, Anträge können gestellt werden

07. Juni 2024: Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch das Hochwasser Geschädigten durch finanzielle Soforthilfen. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse ab dem 31. Mai 2024 verursacht worden sein.

Soforthilfe für Privathaushalte

Für betroffene Privathaushalte wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50%).

Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-kelheim.de/hochwasser) in der Dokumentenliste als PDF-Datei zur Verfügung und können auch bei den betroffenen Gemeinden, beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12, 93309 Kelheim, Pforte) sowie in der Dienststelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) als Ausdruck abgeholt werden.

Die Anträge sind ab 07.06.2024 bis spätestens 31. August 2024 einzureichen.
Vorzugsweise sind die Anträge per E-Mail an soforthilfe@landkreis-kelheim.de zu übersenden.

Die Anträge können jedoch auch in Papierform bei der betroffenen Gemeinde, beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12, 93309 Kelheim, Pforte) sowie der Dienstelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) abgegeben werden.

Betroffene Privathaushalte, die eine entsprechende Versicherung haben, sollten beachten, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf.


Soforthilfe für Unternehmen, Angehörige Freier Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Regierung von Niederbayern.

Mehr Informationen unter https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/presse/aktuelles/240604-hochwasser-staatliche-hilfen/ 


Härtefonds

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.

 

 

  • Natürliche Personen, Privathaushalte, land- und Forstwirtschaftliche Unternehmen, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und soziale Einrichtungen wenden sich mit ihren Anträgen an das Landratsamt Kelheim.

Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-kelheim.de/hochwasser) in der Dokumentenliste als PDF-Datei zur Verfügung und können auch bei den betroffenen Gemeinden, beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12, 93309 Kelheim, Pforte) sowie in der Dienststelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) als Ausdruck abgeholt werden.

Anträge sind ab 07.06.2024 bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen. Vorzugsweise sind die Anträge an das Landratsamt Kelheim per E-Mail an haertefonds@landkreis-kelheim.de zu übersenden.

Die Anträge an das Landratsamt Kelheim können jedoch auch in Papierform bei der betroffenen Gemeinde, beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12, 93309 Kelheim, Pforte) sowie der Dienstelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) abgegeben werden.

Bei Rückfragen zu den finanziellen Hilfen steht das Bürgertelefon unter 09441 207-3112 zur Verfügung. Dieses ist bis auf Weiteres von 8-17 Uhr besetzt.

Aktuelle Informationen erhalten Sie weiterhin über die Homepage des Landratsamtes Kelheim (www.landkreis-kelheim.de). Auch über die Social Media-Kanäle des Landratsamtes Kelheim wird informiert. Die aktuellen Pegelstände sind zudem unter www.hnd.bayern.de abrufbar.