Wasserrecht; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Hinterm Dorf V“ in Teugn durch die Gemeinde Teugn in das Roithbauernbächlein
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetztes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen