Die Hebesätze für die Grundsteuer
Grundsteuer A = 375 (Landkreisdurchschnitt = 356)
Grundsteuer B = 375 (Landkreisdurchschnitt = 348)
Die Festsetzung der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuergesetz. Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.
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Hebesatz der Gewerbesteuer = 345 (Landkreisdurchschnitt = 356)
Die Gewerbesteuer (geläufige Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben.
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